Die Erlaubnis von Papst Benedikt XVI. die hl. Messe wieder im ‚tridentinischen Ritus’ zu feiern, z.B. wenn Gruppen von Gläubigen darum bitten, hat dazu geführt, daß in St. Rochus 1x in der Woche, Samstag um 10:30 Uhr, eine Messe im sogenannten ‚außerordentlichen Ritus’ stattfindet. Dies hat verschiedene Fragen ausgelöst.
Am 25. Juni versammelten sich ca. 80 Gäste im Pfarrsaal um die Ausführungen von P. Pius Maurer, Prior vom Stift Lilienfeld und Professor für Liturgie in St. Pölten sowie Gastprofessor an der Päpstlichen Hochschule Heiligenkreuz, anzuhören. P. Pius erläuterte die Anliegen der liturgische Bewegung, die dann vom II. Vatikanum aufgenommen wurden, die liturgischen Reformen, vor allem hinsichtlich der hl. Messe, im Anschluß an das Konzil, einige Mißbräuche, die sich in der Zeit nach dem Konzil herausgebildet hatten und schließlich das wachsende Interesse an der sogenannten "tridentischen Messe" unter Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI. Nachdem P. Pius die Bestimmungen von Papst Benedikt zur Feier der 'außerordentlichen Form' des römischen Ritus in seinem Motu proprio kurz dargelegt hatte, kam es zu einer lebhaften Diskussion.
P. Florian Calice CO stellte als Pfarrer von St. Rochus fest, daß er während seines Studienaufenthaltes in Rom die Gelegenheit hatte, die außerordentliche Form des römischen Ritus näher kennen zu lernen. Dabei habe er einige Aspekte der hl. Messe tiefer erfasst, mußte aber auch feststellen, daß er ganz "Kind des novus ordo" sei und die ordentliche Form des römischen Ritus sein Zuhause wäre. Er glaube nicht, daß die Zukunft der Liturgie in der außerordentlichen Form liege, da das II. Vatikanum nicht umsonst diese erneuern wollte, daß es aber - wie Papst Benedikt XVI in seinem Begleitbrief zum Motu proprio festhalte - zu einer gegenseitigen Befruchtung der beiden Formen kommen solle. In St. Rochus soll keine Messe, die zur Zeit in der ordentlichen Form gefeiert wird, durch die Feier der außerordentlichen Form ersetzt werden. Zugleich bat er aber auch um Verständnis für jene, die in der außerordentlichen Form zu einem tieferen Verständnis der hl. Messe fänden, und daher diese auch zu feiern wünschten.
Zum besseren Verständnis empfehlen wir das Studium folgender Texte, die sie im Anhang finden:
1. Das 2. Kapitel von 'Sacrosanctum concilium'
2. Einen Artikel mit Erläuterungen zur 'tridentischen Messe'
3. Den Begleitbrief des Papstes zum Motu proprio
4. Die Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz anläßlich der Veröffentlichung des Motu propio
1. Konstitution 'Sacrosanctum Concilium' Kapitel 2:
2. Kapitel: Das heilige Geheimnis der Eucharistie
47. Unser Erlöser hat beim Letzten Abendmahl in der Nacht, da er überliefert wurde, das eucharistische Opfer seines Leibes und Blutes eingesetzt, um dadurch das Opfer des Kreuzes durch die Zeiten hindurch bis zu seiner Wiederkunft fortdauern zu lassen und so der Kirche, seiner geliebten Braut, eine Gedächtnisfeier seines Todes und seiner Auferstehung anzuvertrauen: das Sakrament huldvollen Erbarmens, das Zeichen der Einheit, das Band der Liebe, das Ostermahl, in dem Christus genossen, das Herz mit Gnade erfüllt und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird.
48. So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, daß die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewußt, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei.
49. Damit also das Opfer der Messe auch in der Gestalt seiner Riten seelsorglich voll wirksam werde, trifft das Heilige Konzil im Hinblick auf die mit dem Volk gefeierten Messen, besonders jene an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, folgende Anordnungen.
48. So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, daß die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewußt, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei.
49. Damit also das Opfer der Messe auch in der Gestalt seiner Riten seelsorglich voll wirksam werde, trifft das Heilige Konzil im Hinblick auf die mit dem Volk gefeierten Messen, besonders jene an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, folgende Anordnungen.
50. Der Meß-Ordo soll so überarbeitet werden, daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert werde. Deshalb sollen die Riten unter treulicher Wahrung ihrer Substanz einfacher werden. Was im Lauf der Zeit verdoppelt oder weniger glücklich eingefügt wurde, soll wegfallen. Einiges dagegen, was durch die Ungunst der Zeit verlorengegangen ist, soll, soweit es angebracht oder nötig erscheint, nach der altehrwürdigen Norm der Väter wiederhergestellt werden.
51. Auf daß den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so daß innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden.
52. Die Homilie, in der im Laufe des liturgischen Jahres aus dem heiligen Text die Geheimnisse des Glaubens und die Richtlinien für das christliche Leben dargelegt werden, wird als Teil der Liturgie selbst sehr empfohlen. Ganz besonders in den Messen, die an Sonntagen und gebotenen Feiertagen mit dem Volk gefeiert werden, darf man sie nicht ausfallen lassen, es sei denn, es liege ein schwerwiegender Grund vor.
53. Nach dem Evangelium und der Homilie soll - besonders an den Sonntagen und gebotenen Feiertagen - das "Allgemeine Gebet" oder "Gebet der Gläubigen" wiedereingeführt werden, damit unter Teilnahme des Volkes Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die Regierenden, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, und für alle Menschen und das Heil der ganzen Welt.
54. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.
55. Mit Nachdruck wird jene vollkommenere Teilnahme an der Messe empfohlen, bei der die Gläubigen nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen.
Unbeschadet der durch das Konzil von Trient festgelegten dogmatischen Prinzipien kann in Fällen, die vom Apostolischen Stuhl zu umschreiben sind, nach Ermessen der Bischöfe sowohl Klerikern und Ordensleuten wie auch Laien die Kommunion unter beiden Gestalten gewährt werden, so etwa den Neugeweihten in der Messe ihrer heiligen Weihe, den Ordensleuten in der Messe bei ihrer Ordensprofeß und den Neugetauften in der Messe, die auf die Taufe folgt.
56. Die beiden Teile, aus denen die Messe gewissermaßen besteht, nämlich Wortgottesdienst und Eucharistiefeier, sind so eng miteinander verbunden, daß sie einen einzigen Kultakt ausmachen. Daher mahnt die Heilige Versammlung die Seelsorger eindringlich, sie sollen in der religiösen Unterweisung die Gläubigen mit Eifer belehren, an der ganzen Messe teilzunehmen, vor allem an Sonntagen und gebotenen Feiertagen.
2. Erklärung der außerordentlichen Form des römischen Ritus
Zum besseren Verständnis der Tridentinischen Liturgie
Ein Artikel von Pfarrer Christian Wirz
I. Entstehung und Geschichte
Im Jahre 1570 gab der heilige Papst Pius V. (der Dominikaner war und dessen Statue ganz links auf unserem Hochaltar steht) das erste einheitliche Meßbuch für die gesamte lateinische (d.h. westliche) Kirche heraus. Die Ostkirchen hatten schon lange ihre eigenen liturgischen Traditionen, deren bekannteste und bis heute meistverbreitete die Göttliche Liturgie des Heiligen Johannes Chrysostomus ist, auch – etwas vereinfachend – „byzantinische“ Liturgie genannt.
Im Westen hatte es bis dahin eine Fülle verschiedener Meßbücher gegeben. Die alte stadtrömische Liturgie hatte sich im Zuge ihrer Ausbreitung mit unzähligen regionalen und zeitbedingten Besonderheiten angereichert. Je nach Mentalität und Zeitgeschmack, je nach Frömmigkeit und Umwelt erfuhr sie Ergänzungen, Wachstum, Akzentverschiebungen und Umdeutungen. Glühende Volksfrömmigkeit beeinflußte ihre Entwicklung, aber auch absonderlicher Aberglaube; theologische Überlegungen, aber auch spontane Impulse. Um 1500 herrschte vielerorts liturgischer Wildwuchs. Die Zustände schrieen nach Reformen. Und die einsetzende Reformation war auch darauf eine Antwort, eine radikale Antwort freilich, die die Messe grundsätzlich und als ganze in Frage stellte. Gegen diese Bedrohung klärte das Konzil von Trient (1545-63) die Grundlinien der Meßtheologie und beschloß eine Neuordnung der Liturgie. Das Ergebnis lag 1570 vor. Die nach dem Konzil benannte Tridentinische Messe war nun Vereinheitlichung und Konzentrat des Vorausgehenden. Die Vielfalt der Frömmigkeiten – sowohl räumlich innerhalb ihres Geltungsbereiches als auch zeitlich innerhalb ihrer langen Entstehungsgeschichte – bleibt in ihr sichtbar. Das ist ihre Schwäche, insofern viel Uneinheitliches in ihr zusammenkommt: es gibt Spannungen, Widersprüche, Brüche und schwer Verständliches, Offenes. Das ist aber auch ihre Stärke, insofern sie nicht ideologisch vereinheitlicht: sie ächtet nicht, was einmal gut und heilig war, sie läßt vieles nebeneinander bestehen und wahrt so katholische Weite (griechisch katholos: „vom Ganzen her“). Riten, die älter als zweihundert Jahre waren, ließ das Trienter Konzil von der Vereinheitlichung ohnehin unberührt.
Die Tridentinische Liturgie gleicht einer alten Kirche, in der jede Zeit etwas um-, an- und hineingebaut hat.
Das Ganze ist allerdings mit theologischem und pragmatischem Augenmaß zurechtgeschnitten, genau beschrieben und streng geordnet. Die Kirche bestimmt und feiert die Liturgie, nicht der zufällig zelebrierende Priester.
Mit kleineren und größeren Veränderungen wurde das Meßbuch Pius’ V. immer wieder neu herausgegeben, zum letzten Mal 1962 durch den seligen Papst Johannes XXIII.
Jeder Ritus hat seine eigenen Anfälligkeiten zum Mißbrauch. Die minutiöse Festlegung nahezu jeder einzelnen Bewegung hatte über die Jahrhunderte zu einer gewissen Erstarrung und nicht selten zu Skrupulosität geführt. Die weitgehende Unveränderlichkeit brachte falsche Routine, und mechanische Schludrigkeit mit sich – nicht notwendig, aber doch tendenziell naheliegend.
Die Liturgische Bewegung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entdeckte eine neue Liebe zur Liturgie und versuchte, die breite Masse mit dieser Begeisterung anzustecken. Der deutsch-lateinische Schott, mit dem jeder die hl. Messe verfolgen konnte, ist eine Frucht dieser Bewegung ebenso wie die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (SC) des 2. Vatikanischen Konzils (1962-65). Dieser Text legt noch keine Veränderungen fest, er nennt lediglich Grundsätze und allgemeine Ziele einer künftigen Liturgiereform. Einige Stellen lassen erkennen, daß man sehr behutsam vorgehen wollte („Schließlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es“, SC 23). Andere öffnen die Türen für weitgehende Reformen („Die Riten mögen den Glanz edler Einfachheit an sich tragen und knapp, durchschaubar und frei von unnötigen Wiederholungen sein. Sie seien der Fassungskraft der Gläubigen angepaßt und sollen im allgemeinen nicht vieler Erklärungen bedürfen“, SC 34).
Eher im Sinne des ersten Zitats erschien 1965 ein neues Meßbuch. Es war nicht von langer Lebensdauer. Schon 1970 gab Papst Paul VI. den Novus Ordo Missæ, die „Neue Meßordnung“ heraus, die seit 1975 auf Deutsch vorliegt und bis heute in Gebrauch ist.
Ob damit das alte Meßbuch juristisch abgeschafft wurde, darüber streiten seitdem die Kirchenrechtler. Fest steht: faktisch war es fortan verboten.
Es überlebte in kleinen Gemeinschaften, die sich diesem Verbot widersetzten, kirchlich geduldet, aber nicht gebilligt. Kopf der Bewegung war der französische Erzbischof Marcel Lefebvre und seine Priesterbruderschaft Pius X. Als er 1988 ohne päpstliche Erlaubnis Bischöfe weihte, um das Fortbestehen der Bruderschaft zu sichern, wurde er von Johannes Paul II. exkommuniziert. Dieser nahm das Anliegen der sogenannten Traditionalisten dennoch auf und gewährte den Bischöfen die Möglichkeit, Priestern die Erlaubnis (Indult) zur Feier der Alten Messe zu geben, wenn Gläubige dies wünschen. Von dieser Möglichkeit wurde (gegen den Wunsch des Papstes) nur sehr restriktiv Gebrauch gemacht. Wo es geschah, lag die Pflege der alten Liturgie zumeist in den Händen der Petrusbruderschaft, einer romtreuen Abspaltung der Piusbruderschaft.
Trotz allem schien die Tridentinische Messe ein aussterbendes Phänomen zu sein. Es ist eine Ironie der Geschichte, daß vor allem der freie und mißbräuchliche Umgang mit dem neuen Meßbuch entscheidend zu ihrer Rettung beigetragen haben dürfte.
Treue zum Konzil hätte bedeutet, sich daran zu halten, daß „durchaus niemand (…), auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern“ darf (SC 22). Paradoxerweise geschah dies oft gerade dort nicht, wo man sich am meisten aufs Konzil berief. Wo die Alte Messe gefeiert wurde, geschah es. Vor allem in Frankreich und den USA wuchsen die Indult-Gemeinden, in denen man keine priesterliche Willkür zu befürchten hatte. Seit Ende der Neunzigerjahre erlebte die Tridentinische Liturgie immer mehr Zulauf.
2007 ersetzte Papst Benedikt XVI. die alte Indult-Regelung durch das Schreiben Summorum Pontificum. Kein Priester benötigt nun mehr eine bischöfliche Erlaubnis, wenn er im alten Ritus zelebrieren will. Gläubigen, die darum bitten, darf es nicht nur, es muß ihnen gewährt werden. Den einen römischen Ritus gibt es fortan in zwei Formen: in der ordentlichen Form nach dem Meßbuch Pauls VI. von 1970 und in der außerordentlichen Form nach dem Meßbuch Johannes XXIII. von 1962. Auf der Ebene der Pfarrei kann die außerordentliche Form immer nur zusätzliches Angebot sein. Niemals darf sie die ordentliche Form verdrängen, auf die die Gläubigen einen Anspruch haben.
II. Die auffälligsten Unterschiede zur Praxis der ordentlichen (neuen) Form des römischen Ritus
Der deutlichste Unterschied ist die Sprache. Die alte Liturgie wird durchgängig (mit kleinen möglichen Ausnahmen) auf Lateinisch gefeiert, der neue Ritus bekanntlich meistens auf Deutsch. Dieser Unterschied ist lediglich eine Frage der Praxis. Latein ist als Liturgiesprache niemals abgeschafft oder verboten worden. Im Gegenteil, das 2. Vatikanische Konzil bestimmt noch: „Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll (…) erhalten bleiben (…) Da der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann, soll es gestattet sein, ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen“ (SC 36).
Der Wunsch nach Verständlichkeit ist alles andere als verwerflich. Der Gebrauch der Muttersprache in der Liturgie hat die Einsicht in deren Sinn gefördert. Daß allerdings die lateinische Sprache gegen den Wunsch des Konzils praktisch gänzlich verdrängt worden ist und die Messe heute (fast) immer und vollständig in der Muttersprache gefeiert wird, gründet letztlich in einem einseitigen Begriff von Verständlichkeit, der sehr kopflastig ist: jedes Wort soll demnach rational verständlich sein.
Wir verstehen die Messe aber ohnehin nicht: sie ist ein Geheimnis, das wir mit dem Kopf nicht begreifen, dem wir uns allenfalls mit gläubigem Herzen nähern können. Das Herz freilich versteht nicht bloß über Worte, es versteht über Bilder, Gesten, Gewänder, Ornamente, Gerüche. Die lateinische Sprache dient in der Liturgie nicht der Information über Sachverhalte. Sie ist Gewand in sprachlicher Form. Wie der Priester in der Messe besondere, im Alltag absolut unübliche Kleidung trägt, so hüllt sich auch das heilige Geschehen am Altar in ein nicht alltägliches sprachliches Gewand, das deutlich macht, wie sehr die Gläubigen in eine andere Welt eintauchen, wenn sie die hl. Messe feiern.
Fremdsprache ist Latein für den Großteil der Gläubigen nicht heute erst. Das war – von den ersten Jahrhunderten im römischen Raum abgesehen – immer so. Es hat die Gläubigen nicht gehindert, der Liturgie mit geistlichem Gewinn zu folgen.
Nach vierzig Jahren muttersprachlicher Praxis ist die Kenntnis der liturgischen Grundtexte zudem heute so gut wie noch nie, so daß besser als je zuvor auch die lateinische Messe verstanden werden kann. Zweisprachige Bücher (z.B. der Schott) und Zettel sowie der Vortrag der Lesungen auf Deutsch helfen auch den Bedürfnissen des Kopfes.
Ein zweiter gewichtiger Unterschied ist die Stellung des Priesters am Altar. In der Praxis des erneuerten Ritus steht der Priester hinter dem Altar dem Volk gegenüber. Die Grundidee dieser Änderung ist gänzlich neu und in der gesamten Kirchengeschichte beispiellos. Gutgemeint soll die neue Anordnung deutlich machen, daß man gemeinsam und miteinander feiere. Dabei ist allerdings in Vergessenheit geraten, daß die Gemeinschaftlichkeit nicht durch die feiernde Versammlung hergestellt, sondern durch Jesus Christus geschenkt wird. Unsere Gemeinschaft ist Gemeinschaft auf Jesus Christus zu. Deshalb hat der Priester bis 1970 immer gemeinsam mit dem Volk nach Osten geblickt: dorthin, wo die Sonne aufgeht, die den wiederkommenden Christus symbolisiert. In Kirchen, die nicht nach Osten ausgerichtet sind (wie unsere Pfarrkirche), blieb mit der gemeinsamen Ausrichtung immerhin ein „liturgisches Osten“ erhalten. Das nach dem 2. Vatikanischen Konzil vielzitierte Bild von der Kirche als „Volk Gottes auf dem Weg“ kommt in der alten Ordnung sehr viel besser zum Ausdruck als heute. Den Priester der Gemeinde gegenüberzustellen schafft eine statische, abgeschlossene Situation, die rein menschlich verständlich ist, denn in vielen Bereichen des Lebens kommen Menschen so zusammen: beim Essen, in Vereinen, in der Schule, in Vorlesungen, im Parlament.
Die alte Ordnung hat eine größere Dynamik, weil sie rein menschlich betrachtet sinnlos ist: eine Gruppe von Menschen blickt in eine Richtung, ohne das äußerlich erkennbar wäre, wohin. Nur dadurch, daß diese Gruppe auf das Kommen ihres (noch) unsichtbaren Herrn wartet, wird diese Anordnung sinnvoll. Nicht auf den Priester zu blicken, ist der Sinn des christlichen Gottesdienstes, sondern mit dem Priester auf Christus.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie grob die übliche Beschreibung, der Priester zelebriere „mit dem Rücken zum Volk“, das Eigentliche verzerrt. Die Umwendung des Priesters ist eben keine Abwendung von der Gemeinde, sondern im Gegenteil tiefe Gemeinsamkeit durch den gemeinsamen Blick auf das, was uns alle verbindet.
Schließlich gilt hier dasselbe wie bei der lateinischen Sprache: das 2. Vatikanische Konzil hat keinesfalls „die Altäre umgedreht“. Über dieses Thema äußert sich das Konzil mit keinem Wort. Auch im neuen Meßbuch ist die Gegenüberstellung von Priester und Gemeinde keineswegs Vorschrift. Die gemeinsame Ausrichtung ist durchaus erlaubt. Manche Vorschriften lassen sogar erkennen, daß sie 1970 noch als Normalfall betrachtet wurde. Man könnte also auch den neuen Ritus ohne weiteres lateinisch und mit gemeinsamer Gebetsausrichtung feiern. Aber es hat sich anders eingebürgert.
III. Besonderheiten im Ablauf und ihre Bedeutung
Sind also die beiden auffälligsten Unterschiede nur solche der Praxis und nicht der Vorschrift, so gibt es eine große Zahl kleinerer Eigenheiten, die wirkliche Unterschiede des Ritus sind. Die wichtigsten seien genannt:
Das Stufengebet: Der Priester betritt nicht sofort den Altarraum, sondern er bereitet sich vor, in Gottes Heiligtum einzutreten: „Zum Altare Gottes will ich treten.“ Dazu wird im Wechsel mit der Gemeinde (bzw. dem Ministranten) der 43. Psalm gebetet: „… Harre auf Gott, denn ich werde ihm noch danken, meinem Gott und Retter, auf den ich schaue.“ Der Zugang zum Altar wird bewußt zelebriert. Der Priester und die Gläubigen führen sich erst die rettende Größe Gottes vor Augen, bevor sie sich als Sünder bekennen.
Das Schuldbekenntnis (Confiteor): Tief verneigt bekennt sich zuerst der Priester schuldig, und die Gemeinde antwortet mit der Vergebungsbitte. Es folgt das Schuldbekenntnis der Gemeinde mit der Vergebungsbitte des Priesters. Deutlicher als in der neuen Form kommt hier die gegenseitige Verwiesenheit des Priesters und der Gemeinde zum Ausdruck.
Die Lesung (Epistel): Im außerordentlichen Ritus gibt es immer nur eine Lesung vor dem Evangelium. Sie ist dem Alten Testament oder den Briefen (lat. epistula) des Neuen Testaments entnommen. Der Priester liest sie auf der rechten Seite zum Altar (also nach Osten) hin: Erst durch das Licht Christi werden die Texte verständlich.
Das Evangelium: Der Ministrant trägt das Meßbuch von der Epistelseite (rechts) auf die Evangelienseite (links). Der Priester liest das Evangelium, indem er sich zur Seite (nach Norden) wendet: Die frohe Botschaft von Jesus Christus wird in die Finsternis der Welt gesprochen, die der Norden symbolisiert.
Die Opferung: Der Priester erhebt die Gaben von Brot und Wein, um sie auszusondern aus dem profanen Gebrauch und sie Gott zu übergeben. Die große Hostie wird direkt auf das Corporale, ein quadratisches Leinentuch, gelegt. Es symbolisiert das Grabtuch Jesu, in dem sein Leib (lat. corpus) gelegen hat. Die Wandlung des irdischen Brotes in den Leib Christi vergegenwärtigt die Wandlung des irdischen Leichnams Jesu in seinen himmlischen Auferstehungsleib. Über den ausgesonderten (lat. secreta) Gaben wird das Gabengebet, die Secreta unhörbar gesprochen.
Das Hochgebet (Kanon): Das große Dankgebet bildet mit der Bitte um Wandlung und den Einsetzungsworten Jesu beim Letzten Abendmahl die Mitte der hl. Messe. Es wird vom Priester unhörbar still gebetet. Das innerste Heiligtum ist in Schweigen gehüllt. Hier verdichtet sich einer der Grundzüge des außerordentlichen Ritus: Er ist von einer sehr verhaltenen, innerlichen Feierlichkeit. Das Schweigen und die Stille haben einen wichtigen Platz darin. Der alte Ritus drängt sich nicht auf, er überrumpelt und überredet nicht mit besonderen Effekten, er „schreit“ nicht und lärmt nicht. Er führt den ins Geheimnis Gottes ein, der bereit ist, sich führen zu lassen.
Oft wird die Stille im alten Ritus als esoterische Einsamkeit des Priesters mißverstanden, der die Gemeinde zu Zuschauern degradiere. Das ist abwegig. Nicht um Esoterik oder Zuschauen geht es, wohl aber um ein Geheimnis, das nur anbetend betrachtet werden kann.
Und zu sehen gibt es einiges: die vielen Kniebeugen, Verneigungen und Kreuzzeichen, die weniger Segens-, als Hinweisgesten sind für die Gaben auf dem Corporale. Die Rückseite des Meßgewands ist oft so gestaltet, daß sie zur Betrachtung einlädt: mal ist „nur“ ein Kreuz zu sehen, mal ein Motiv unseres Glaubens. Das Gewand verhüllt das Geschehen auf dem Altar und zeigt es zugleich in seiner Bedeutung.
Zur Wandlung stützt sich der Priester mit beiden Ellbogen auf die Altarkante: er „legt“ sich förmlich selbst auf den Altar. Der Altar symbolisiert Christus. Nur in enger Verbindung mit ihm kann der Priester die Gaben verwandeln, denn Christus und kein anderer ist der, der dies tut. Der Priester, der stellvertretend für die ganze Gemeinde auf dem Altar „liegt“, soll mit den Gaben verwandelt und Christus immer ähnlicher werden – mit ihm die Gemeinde.
Wenn er die gewandelte Hostie erhebt, wird sie zum ersten Mal für alle sichtbar. Wie der Auferstandene seinen Jüngern erschien und wieder verschwand, wie und wann er wollte, so erscheint er uns in den Gestalten der Hostie und des Weins.
Nach der Konsekration der Hostie legt der Priester Daumen und Zeigefinger zusammen, womit er den Leib des Herrn berührt hat. Nichts anderes soll bis nach der Kommunion mit diesen Fingern berührt werden, und kein Stückchen soll verlorengehen.
Die Kommunion: Nachdem er selbst kommuniziert hat, wendet sich der Priester mit der Hostie der Gemeinde zu: Ecce Agnus Dei – „Seht, das Lamm Gottes, das hinwegnimmt die Sünde der Welt.“ Dreimal antwortet die Gemeinde mit dem „Herr, ich bin nicht würdig“. Dabei schlägt man sich mit der Hand gegen die Brust. Es ist eine Geste des Anklopfens: die Seele möge erwachen, um ihren Herrn zu empfangen.
Die Kommunion wird im außerordentlichen Ritus ausschließlich mit dem Mund und nach Möglichkeit im Knien empfangen. Dazu legt man den Kopf etwas nach hinten und schiebt die Zunge ein Stück nach vorne, so daß der Priester die Hostie leicht darauflegen kann. Dazu macht er mit der Hostie ein Kreuz und spricht: „Der Leib unseres Herrn Jesus Christus bewahre deine Seele zum ewigen Leben. Amen.“ Der Gläubige antwortete nicht mit „Amen“. Diese Weise des Kommunionsempfangs ist ein Zeichen der Ehrfurcht vor dem Leib des Herrn, der mit den Fingern nicht mehr berührt werden soll.
Die Entlassung und der Segen: Nach der Reinigung der Gefäße und dem Schlußgebet entläßt der Priester die Gemeinde mit dem Ruf: Ite, missa est, was soviel heißt wie: „Geht, es ist Sendung“ – Ihr seid gesandt, tragt in die Welt, was ihr hier gesehen und empfangen habt! Daher hat die „Messe“ ihren Namen.
Der Segen wird erst dann gespendet und im Knien empfangen.
Das Schlußevangelium: Anschließend begibt sich der Priester wieder zur Evangelienseite und liest dort den Beginn des Johannesevangeliums vor („Im Anfang war das Wort…“). Der Text handelt von dem, was vor den Augen der Gläubigen gerade geschehen ist: Gottes Wort steigt herab in unsere menschliche Wirklichkeit, „und wir haben seine Herrlichkeit gesehen“. Die Gemeinde antwortet: Deo gratias („Dank sei Gott“).
IV. Wozu zwei Formen des einen Ritus?
Der neue (ordentliche) Ritus hat sich in vielem bewährt und hat nach vierzig Jahren zum liturgischen Lebensraum der Gläubigen entwickelt. Auch ich bin damit groß geworden. Er soll ganz gewiß nicht abgeschafft werden. Diesen Fehler von 1970 will die Kirche nicht wiederholen. Der gegenwärtig gebräuchliche Ritus bleibt die ordentliche Form des römischen Ritus. Aber der Papst hat ihr den alten Ritus als außerordentliche Form zur Seite gestellt.
Denn war auch weniger das neue Meßbuch selbst problematisch, so war es doch das Bewußtsein des Bruchs, das sich in der Zeit seit dem Konzil damit verband. „Vorkonziliar“ wurde zum Schimpfwort. Das betraf alle Bereiche kirchlichen Lebens, besonders aber die Liturgie. Es machte sich der Eindruck breit, man habe sich „befreit“ von etwas längst „Überholtem“, so als sei man nun endlich nach Jahrhunderten der Verfinsterung zum wahren Christentum durchgestoßen.
Es geriet dabei etwas in Vergessenheit, daß wir nur über die Tradition der Jahrhunderte mit Christus verbunden sind und keiner Zeit es vergönnt ist, mit einem großen Sprung über 2000 Jahre Christentum wieder direkt bei den Aposteln anzuknüpfen, um das „ursprüngliche“ Christentum wiederzugewinnen.
Das Christentum verliert seine Weite und Wahrheit, es wird ideologisch, wenn es sich nur über eine bestimmte historische Form definieren will. Keine Epoche der Kirchengeschichte ist besser als die andere. Jede hat ihre Stärken und ihre Schwächen: die Urkirche wie das Mittelalter, das 19. Jahrhundert wie die Gegenwart. Nur wenn das Ganze im Blick behalten wird, bleiben wir katholisch (griech. katholos: „vom Ganzen her“).
Die Freigabe des alten Meßritus durch Benedikt XVI. ist daher keine rückwärtsgewandte Verengung, sondern eine Weitung der Perspektive. Sie bewahrt uns vor der ideologischen Enge des Zeitgeistes.
Wir sind Christen hier und heute. Die neue Liturgie trägt den besonderen Umständen der heutigen seelsorglichen Wirklichkeit in vielem Rechnung. Das ist gut und unverzichtbar. Aber das ist nicht die ganze Wahrheit unseres Christseins. Die Kirche ist die Gemeinschaft aller Getauften, auch derer, die schon in der Herrlichkeit des Himmels sind. Sie sind unsere Brüder und Schwestern nicht weniger als unser Nachbar in der Bank. Sie dürfen und müssen in ihren zeit- und situationsbedingten Eigenheiten unseren Glauben mitprägen. Sie erheben Einspruch gegen die Einseitigkeit unserer Moden, Überzeugungen und Vorlieben.
Mit dem außerordentlichen Ritus werden wir weniger einseitig sein, denn er repräsentiert eine Fülle verschiedene Frömmigkeiten aus zweitausend Jahren Christentum. Er kann unsere gegenwärtige liturgische Praxis von falscher Großzügigkeit, mangelndem Ernst, mancher Banalität und fehlender Ehrfurcht vor dem Heiligen reinigen. Und er wird zugleich durch die neue liturgische Praxis selbst manches von seiner Strenge, Starre und Fremdheit verlieren, wozu er im ungünstigen Fall tendieren kann.
Dazu ist es allerdings notwendig, daß beide Formen des einen römischen Ritus als legitimer und vollwertiger Ausdruck unseres katholischen Glaubens anerkannt werden.
3. Begleitbrief von Papst Benedikt zum Motu proprio
Liebe Brüder im Bischofsamt,
hoffnungsvoll und mit großem Vertrauen lege ich den Text eines neuen als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreibens über den Gebrauch der römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform in Eure Hände, die Hände der Hirten. Das Dokument ist Frucht langen Nachdenkens, vielfacher Beratungen und des Gebetes.
Nachrichten und Beurteilungen, die ohne ausreichende Kenntnis vorgenommen wurden, haben in nicht geringem Maße Verwirrung gestiftet. Es gibt sehr unterschiedliche Reaktionen, die von freudiger Aufnahme bis zu harter Opposition reichen und die sich auf ein Vorhaben beziehen, dessen Inhalt in Wirklichkeit nicht bekannt war.
Dem Dokument standen näherhin zwei Befürchtungen entgegen, auf die ich in diesem Brief etwas näher eingehen möchte. An erster Stelle steht die Furcht, hier werde die Autorität des II. Vatikanischen Konzils angetastet und eine seiner wesentlichen Entscheidungen – die liturgische Reform – in Frage gestellt. Diese Befürchtung ist unbegründet. Dazu ist zunächst zu sagen, daß selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale die normale Form – die Forma ordinaria – der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt. Die letzte dem Konzil vorausgehende Fassung des Missale Romanum, die unter der Autorität von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlicht und während des Konzils benützt wurde, kann demgegenüber als Forma extraordinaria der liturgischen Feier Verwendung finden. Es ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen des Römischen Meßbuchs als von „zwei Riten“ zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus.
Was nun die Verwendung des Meßbuchs von 1962 als Forma extraordinaria der Meßliturgie angeht, so möchte ich darauf aufmerksam machen, daß dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde und insofern im Prinzip immer zugelassen blieb. Im Augenblick der Einführung des neuen Meßbuchs schien es nicht notwendig, eigene Normen für den möglichen Gebrauch des bisherigen Missale zu erlassen. Man ging wohl davon aus, daß es sich um wenige Einzelfälle handeln würde, die fallweise am jeweiligen Ort zu lösen seien. Dann zeigte sich aber bald, daß vor allem in Ländern, in denen die Liturgische Bewegung vielen Menschen eine bedeutende liturgische Bildung und eine tiefe innere Vertrautheit mit der bisherigen Form der liturgischen Feier geschenkt hatte, nicht wenige stark an diesem ihnen von Kindheit auf liebgewordenen Gebrauch des Römischen Ritus hingen. Wir wissen alle, daß in der von Erzbischof Lefebvre angeführten Bewegung das Stehen zum alten Missale zum äußeren Kennzeichen wurde; die Gründe für die sich hier anbahnende Spaltung reichten freilich viel tiefer. Viele Menschen, die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen vertrauten Gestalt der heiligen Liturgie, zumal das neue Missale vielerorts nicht seiner Ordnung getreu gefeiert, sondern geradezu als eine Ermächtigung oder gar als Verpflichtung zur „Kreativität“ aufgefaßt wurde, die oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie führte. Ich spreche aus Erfahrung, da ich diese Phase in all ihren Erwartungen und Verwirrungen miterlebt habe. Und ich habe gesehen, wie tief Menschen, die ganz im Glauben der Kirche verwurzelt waren, durch die eigenmächtigen Entstellungen der Liturgie verletzt wurden.
So sah sich Papst Johannes Paul II. veranlaßt, mit dem Motu Proprio „Ecclesia Dei“ vom 2. Juli 1988 eine Rahmennorm für den Gebrauch des Missale von 1962 zu erlassen, die freilich keine Einzelbestimmungen enthielt, sondern grundsätzlich an den Großmut der Bischöfe gegenüber den „gerechtfertigten Wünschen“ derjenigen Gläubigen appellierte, die um diesen Usus des Römischen Ritus baten. Der Papst hatte damals besonders auch der „Priester-Bruderschaft des heiligen Pius X.“ helfen wollen, wieder die volle Einheit mit dem Nachfolger Petri zu finden, und hatte so eine immer schmerzlicher empfundene Wunde in der Kirche zu heilen versucht. Diese Versöhnung ist bislang leider nicht geglückt, aber eine Reihe von Gemeinschaften machten dankbar von den Möglichkeiten dieses Motu Proprio Gebrauch. Schwierig blieb dagegen die Frage der Verwendung des Missale von 1962 außerhalb dieser Gruppierungen, wofür genaue rechtliche Formen fehlten, zumal die Bischöfe dabei häufig fürchteten, die Autorität des Konzils werde hier in Frage gestellt. Hatte man unmittelbar nach dem Ende des II. Vaticanums annehmen können, das Verlangen nach dem Usus von 1962 beschränke sich auf die ältere Generation, die damit aufgewachsen war, so hat sich inzwischen gezeigt, daß junge Menschen diese liturgische Form entdecken, sich von ihr angezogen fühlen und hier eine ihnen besonders gemäße Form der Begegnung mit dem Mysterium der heiligen Eucharistie finden. So ist ein Bedarf nach klarer rechtlicher Regelung entstanden, der beim Motu Proprio von 1988 noch nicht sichtbar war; diese Normen beabsichtigen, gerade auch die Bischöfe davon zu entlasten, immer wieder neu abwägen zu müssen, wie auf die verschiedenen Situationen zu antworten sei.
Als zweites wurde in den Diskussionen über das erwartete Motu Proprio die Befürchtung geäußert, eine erweiterte Möglichkeit zum Gebrauch des Missale von 1962 werde zu Unruhen oder gar zu Spaltungen in den Gemeinden führen. Auch diese Sorge scheint mir nicht wirklich begründet zu sein. Der Gebrauch des alten Missale setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch einen Zugang zur lateinischen Sprache voraus; das eine wie das andere ist nicht gerade häufig anzutreffen. Schon von diesen konkreten Voraussetzungen her ist es klar, daß das neue Meßbuch nicht nur von der rechtlichen Normierung, sondern auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen Gemeinden her ganz von selbst die Forma ordinaria des Römischen Ritus bleibt. Es ist wahr, daß es nicht an Übertreibungen und hin und wieder an gesellschaftlichen Aspekten fehlt, die in ungebührender Weise mit der Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen, die sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen. Eure Liebe und pastorale Klugheit wird Anreiz und Leitbild für eine Vervollkommnung sein. Im übrigen können sich beide Formen des Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten: Das alte Meßbuch kann und soll neue Heilige und einige der neuen Präfationen aufnehmen. Die Kommission Ecclesia Dei wird im Kontakt mit den verschiedenen Institutionen die sich dem usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten prüfen. In der Feier der Messe nach dem Missale Pauls VI. kann stärker, als bisher weithin der Fall ist, jene Sakralität erscheinen, die viele Menschen zum alten Usus hinzieht. Die sicherste Gewähr dafür, daß das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird, besteht im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der seinen spirituellen Reichtum und seine theologische Tiefe sichtbar werden läßt.
Damit bin ich bei dem positiven Grund angelangt, der mich veranlaßt hat, mit diesem Motu Proprio dasjenige von 1988 fortzuschreiben. Es geht um eine innere Versöhnung in der Kirche. In der Rückschau auf die Spaltungen, die den Leib Christi im Lauf der Jahrhunderte verwundet haben, entsteht immer wieder der Eindruck, daß in den kritischen Momenten, in denen sich die Spaltung anbahnte, von seiten der Verantwortlichen in der Kirche nicht genug getan worden ist, um Versöhnung und Einheit zu erhalten oder neu zu gewinnen; daß Versäumnisse in der Kirche mit schuld daran sind, daß Spaltungen sich verfestigen konnten. Diese Rückschau legt uns heute eine Verpflichtung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen. Mir kommt da ein Wort aus dem zweiten Korintherbrief in den Sinn, wo Paulus den Korinthern sagt: „Unser Mund hat sich für euch aufgetan, Korinther, unser Herz ist weit geworden. In uns ist es nicht zu eng für euch; eng ist es in eurem Herzen. Laßt doch als Antwort darauf … auch euer Herz weit aufgehen!“ (2 Kor 6, 11–13). Paulus sagt das in anderem Zusammenhang, aber sein Anruf kann und soll uns gerade auch in dieser Sache berühren. Machen wir unser Herz weit auf, und lassen wir all dem Raum, wozu der Glaube selbst Raum bietet.
Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben. Um die volle communio zu leben, können die Priester, die den Gemeinschaften des alten Usus zugehören, selbstverständlich die Zelebration nach den neuen liturgischen Büchern im Prinzip nicht ausschließen. Ein völliger Ausschluß wäre nämlich nicht in Übereinstimmung mit der Anerkennung des Wertes und der Heiligkeit des Ritus in seiner erneuerten Form.
Abschließend, liebe Mitbrüder, liegt mir daran zu betonen, daß diese neuen Bestimmungen in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt. In der Tat steht jedem Bischof das Recht zu, in der eigenen Diözese die Liturgie zu ordnen (vgl. Sacrosanctum Concilium, Nr. 22: „Sacrae Liturgiae moderatio ab Ecclesiae auctoritate unice pendet quae quidem est apud Apostolicam Sedem et, ad normam iuris, apud Episcopum“).
Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs weggenommen, dessen Aufgabe in jedem Fall jene bleibt, darüber zu wachen, daß alles friedlich und sachlich geschieht. Sollten Probleme auftreten, die der Pfarrer nicht zu lösen imstande ist, kann der Ordinarius immer eingreifen, jedoch in völliger Übereinstimmung mit den im Motu Proprio festgelegten neuen Bestimmungen.
Außerdem lade ich Euch, liebe Mitbrüder, hiermit ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen Bericht zu erstatten. Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen.
Liebe Brüder, dankbar und zuversichtlich vertraue ich Eurem Hirtenherzen diese Seiten und die Bestimmungen des Motu Proprio an. Seien wir stets eingedenk der Worte des Apostels Paulus, die er an die Ältesten von Ephesus gerichtet hat: „Gebt acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg 20, 28).
Der mächtigen Fürsprache Mariens, der Mutter der Kirche, vertraue ich diese neuen Bestimmungen an und erteile Euch, liebe Mitbrüder, den Pfarrern in Euren Diözesen und allen Priestern, die Eure Mitarbeiter sind, sowie allen Euren Gläubigen von Herzen meinen Apostolischen Segen.
Gegeben zu Sankt Peter, am 7. Juli 2007
4. Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz anläßlich der Veröffentlichung des Motu proprio
Papst Benedikt XVI. hat durch ein „Motu Proprio“ entschieden, dass der geistliche Schatz der römisch-katholischen Liturgie, wie sie in der letzten Fassung gemäß dem Messbuch Papst Johannes XXIII vom Jahr 1962 und auch während des Konzils allgemein gefeiert wurde, wieder allgemeiner und leichter zugänglich sein soll. Der Papst hat den Text dieses „Motu Proprio“ gemeinsam mit einem Schreiben an alle Bischöfe veröffentlicht. Beide Texte gehören zusammen und sollen gemeinsam gelesen und interpretiert werden.
Im Brief an die Bischöfe spricht der Papst gleich zu Beginn zwei Befürchtungen an, die im Zusammenhang mit dem „Motu Proprio“ laut geworden sind, ohne dass dessen Text schon bekannt war.
Erstens geht es – so sagt der Papst wörtlich – um „die Angst, dass hier die Autorität das Zweiten Vatikanischen Konzils angegriffen werde und dass eine seiner wichtigsten Entscheidungen – die Liturgiereform – in Frage gestellt werde“. Zweitens ist „die Befürchtung zum Ausdruck gebracht worden, dass eine erweiterte Möglichkeit zum Gebrauch des Missale von 1962 zu Unordnungen oder gar zu Spaltungen in den Pfarreien führen könne“.
Dem Heiligen Vater erscheinen beide Befürchtungen nicht als wirklich schwerwiegend. Wörtlich sagt er im Brief an die Bischöfe: „Der Gebrauch des alten Messbuchs setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und den Zugang zur lateinischen Sprache voraus; weder das eine noch das andere kommen so häufig vor. Von diesen konkreten Voraussetzungen her ist klar zu erkennen, dass das neue Missale sicher die ordentliche Form des Römischen Ritus bleiben wird, und zwar nicht nur auf Grund der rechtlichen Bestimmungen, sondern auch wegen der tatsächlichen Situation, in der sich die Gläubigen in ihren Gemeinschaften befinden.“
Der Papst betont, dass es im Grunde nur einen einzigen römisch-katholischen Ritus gibt, der in seiner außerordentlichen und nie ungültig gewordenen Form dem Messbuch Johannes XXIII von 1962 und in seiner ordentlichen Form dem nachkonziliaren Messbuch Paul VI von 1970 entspricht. Aus dem geordneten Miteinander beider Ausprägungen des römischen Ritus erhofft der Heilige Vater einen Beitrag zur Überwindung von Spaltungen in der Kirche und zu einem tieferen Schöpfen aus den Quellen des Christusmysteriums. Das „Motu Proprio“ ist auch eine Einladung zu einem offeneren Umgang mit dem Latein als der Muttersprache unserer Liturgie.
Ein genereller Verzicht auf dieses Erbe würde uns kulturell, aber auch spirituell ärmer machen.
Im Blick auf Österreich sehen wir Bischöfe das „Motu Proprio“ als einen Impuls an, die Liebe zur Eucharistie und zu den anderen Sakramenten allseits zu stärken und das darauf bezogene Glaubenswissen zu vermehren. Diesbezüglich gibt es bei uns wie in vielen anderen Ländern große Defizite, deren Abbau geduldige Bemühungen erfordert. Generell abwertende Kritik an der liturgischen Praxis unserer Gemeinden wäre sehr ungerecht. Vielerorts wird eine sehr lebendige Liturgie getreu der kirchlichen Ordnung und beseelt durch Heiligkeit und sakrale Würde gefeiert.
Es gab und gibt freilich auch eigenmächtige Veränderungen und Banalisierungen, die überwunden werden müssen durch Treue zur verbindlichen Ordnung der Kirche und durch eine Offenheit für den Reichtum der Tradition und des heutigen weltkirchlichen Lebens.
Offene Fragen in Konsequenz des „Motu Proprio“ werden offen behandelt werden müssen. Zwang und Streit bezogen auf das Heiligste, das uns anvertraut ist, darf sich niemand gestatten.
Wir brauchen ein Miteinander in Wahrheit und Liebe.
Wir Bischöfe ersuchen alle Glaubenden, die Texte des Heiligen Vaters, aber auch den Konzilstext über die Liturgie genau zu lesen und so den Weg in die Mitte und Tiefe des Christusmysteriums offen zu halten.
Für die Österreichische Bischofskonferenz:
Christoph Kardinal Schönborn, Erzbischof von Wien Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz
Egon Kapellari, Bischof von Graz-Seckau Stellvertretender Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz
Alois Kothgasser, Erzbischof von Salzburg Referent der Österreichischen Bischofskonferenz für Liturgie
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